Geschichte

Im Dezember 2004 verließ Rechtsanwalt Sascha Göhlich die von ihm im Jahre 2002 mit gegründete Fritzlarer Rechtsanwaltssozietät „Fischer – Göhlich – Schneider“, um seine Vorstellungen einer Rechtsanwaltskanzlei in einem neuen Ansatz verwirklichen zu können.
Aus diesem Gedanken heraus wurde im Januar 2005 die Anwaltskanzlei Göhlich gegründet und zunächst für ein Jahr als Einzel-Rechtsanwaltskanzlei betrieben.

Nach einigen personellen Umbesetzungen wird die Kanzlei heute von Herrn Göhlich in Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Pascal Flake geführt. Herr Flake deckt mit seiner anwaltlichen Tätigkeit die Bereiche Arbeits- und Sozialrecht, Familienrecht und Strafrecht ab und ergänzt damit das Leistungsspektrum von Herrn Rechtsanwalt Göhlich ideal.

Herr RA Göhlich führt den Titel des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht, Herr Flake hat die Fachanwaltslehrgänge Arbeitsrecht und Familienrecht erfolgreich abgeschlossen.
In dieser Konstellation, als kleines und effektives Team, ist die Kanzlei mit einem festen Personalstand seit dem Jahre 2013 in der Kasseler Straße 40-42 in Bad Emstal tätig.
Sowohl Herr Göhlich als auch Herr Flake bilden sich in ihren Rechtsbereichen regelmäßig fort und sind auch bereit, sich in nicht zu den Kernschwerpunkten liegende Rechtsgebiete und Fragen einzuarbeiten. Wesentliche Vorgabe ist dabei jedoch, dass ein Mandat nur dann übernommen wird, wenn die Rechtsanwälte sicherstellen können, dass unsere Mandanten die bestmögliche und fachlich fundierte Beratung erhalten.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir von Zeit zu Zeit Mandatsanfragen ablehnen müssen.