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Wenn Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen möchten, schicken Sie einen ausgefüllten Auftragsbogen » an uns.

Sollen wir Sie gegenüber Dritten vertreten, ist es erforderlich, dass Sie uns offiziell bevollmächtigen. Schicken sie uns dazu eine ausgefüllte Vollmacht » im Original zu.

Haben Sie einen Anspruch auf staatliche Unterstützung für außergerichtliche Angelegenheiten, können Sie diese mit dem Beratungshilfe-Antrag » bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht beantragen. Für die Unterstützung in gerichtlichen Angelegenheiten sollten sie den Prozesskostenhilfe-Antrag » verwenden.

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Für Rückfragen zu Voraussetzungen und zur Ausfüllung dürfen Sie uns natürlich gerne kontaktieren.